
STATUTEN
Präambel Das Institut LEBE DICH, Verein für Bewusstseinsbildung, Lebensforschung und Salutogenese, versteht sich als Raum zur Entfaltung menschlichen Bewusstseins und zur Förderung einer Kultur von Authentizität, Selbstannahme und gelebter Menschlichkeit. Er entstand aus der tiefen Überzeugung, dass jede wahre Veränderung in der Welt beim einzelnen Menschen beginnt und durch das Erkennen und Leben der eigenen Essenz. Der Verein erinnert, begleitet und bestärkt Menschen darin, ihren inneren Weg zu gehen, sich selbst wahrhaft zu leben und damit zum harmonischen Ganzen eines größeren WIR beizutragen. Leitgedanke: LEBE DICH ist ein Aufruf zur Rückverbindung mit der ureigenen Lebenskraft, zur Selbstverantwortung, zur inneren Ruhe und zu einem Leben in Fülle. Die Mitglieder des Vereins sehen in dieser Haltung weit mehr als rein die persönliche Praxis. Es ist ein wahrer Beitrag zum Gemeinwohl, denn wo Menschen sich selbst leben, entsteht Raum für Mitgefühl, Frieden, Heilung und schöpferisches Handeln. Es entsteht das wahrhaftige wertvoll sein für uns im Miteinander. Wir sind hier, um uns im Miteinander zu erfahren, zu leben und damit in der ureigenen Essenz/Frequenz zu schwingen. Grundwerte und Haltung: Das Institut LEBE DICH, Verein für Bewusstseinsbildung, Lebensforschung und Salutogenese orientiert sich an folgenden Grundwerten: - Ehrlichkeit und Authentizität – als Grundlage jeder Begegnung. - Wertschätzung und Achtsamkeit – im Umgang mit sich selbst und anderen. - Freiheit und Verantwortung – als gleichwertige Pole einer bewussten Lebensgestaltung. - Fülle statt Mangel – als Ausdruck gelebter Liebe und Vertrauen in die göttliche Ordnung. - Gemeinschaft und Resonanz – als Raum gegenseitiger Inspiration und Unterstützung. Der Verein versteht sich als Bewusstseinsraum innerhalb des Rechtsraums, in dem Menschen wachsen, sich erinnern, ihr Potenzial entfalten und durch gelebte Echtheit das kollektive Feld, aus dem Miteinander, füreinander heben. Ziel und Wirken: Das Institut LEBE DICH, Verein für Bewusstseinsbildung, Lebensforschung und Salutogenese versteht sich als Raum für Bewusstseinsbildung, Lebensforschung und Salutogenese, drei ineinander wirkende Säulen einer neuen Kultur menschlicher Entfaltung. LEBE DICH wirkt als Inspirations- und Bildungsplattform, die Wissen, Erfahrung und Begegnung verbindet. Das Institut LEBE DICH, Verein für Bewusstseinsbildung, Lebensforschung und Salutogenese fördert Initiativen, Projekte und Veranstaltungen, die den Menschen auf seinem Weg zu innerer Klarheit, Selbstwirksamkeit und Bewusstheit unterstützen. Das Institut LEBE DICH möchte durch Forschung, Lehre, Begleitung und öffentliche Kommunikation zur Bewusstseinsentwicklung, Salutogenese und gelebten Ethik beitragen, im Sinne eines harmonischen Miteinanders zwischen Körper, Geist, Seele und Gemeinschaft. „Wenn wir uns selbst leben, entsteht das wahre WIR. Wo Liebe den Mangel ablöst, beginnt die neue Ordnung des Lebens.“ Bewusstseinsbildung: Es bedeutet, den Menschen in seiner Fähigkeit zu fördern, sich selbst und das Leben in seiner Ganzheit zu erkennen und zu leben. Sie umfasst die Schulung von Achtsamkeit, Selbst-wahrnehmung und geistiger Klarheit, als Grundlage für verantwortungsvolles Handeln und inneren Frieden. Lebensforschung: Sie beschreibt den Weg des forschenden Menschen, der das Leben selbst als Forschungsfeld begreift, in seiner physischen, psychischen und geistigen Dimension. Hier begegnen sich Wissenschaft, Erfahrung und Intuition zu einer lebendigen Erkenntniskultur. Salutogenese: (nach Aron Antonovsky) bezeichnet die Lehre von der Entstehung von Gesundheit. Sie richtet den Fokus nicht auf Krankheit, sondern auf die Kräfte, die Heilung, Wohlbefinden und Lebensfreude ermöglichen. Im erweiterten Sinn versteht LEBE DICH Salutogenese als Ausdruck gelebter Harmonie zwischen Körper, Geist, Seele und Umwelt. Gemeinsam bilden diese drei Prinzipien die Grundlage für ein Wirken, das Wissenschaft und Bewusstsein, Erkenntnis und Herz verbindet. So versteht sich LEBE DICH als Brücke zwischen Wissen und Sein, als Einladung, sich selbst wahrhaft zu leben, um die Welt durch das eigene Beispiel zu bereichern. „Bewusstsein ist der Ursprung von Gesundheit, Erkenntnis der Weg, und Liebe die Form, in der sie sich zeigt.“
§1 Name, Sitz, Tätigkeitsbereich und Grundsatzbestimmungen 1.) Der Verein führt den Namen für nationale Angelegenheiten: „Institut LEBE DICH“ - Verein für Bewusstseinsbildung, Lebensforschung und Salutogenese. Für internationale Angelegenheiten: „Institut LEBE DICH“ - Association for Awareness Raising, Life Research and Salutogenesis. 2.) der Verein trägt das Kürzel: LEBE DICH 3.) Der Verein hat seinen Sitz in: Pinkafeld 4.) Die Tätigkeit des Vereins ist geographisch nicht begrenzt. Er entfaltet diese weltweit und ist berechtigt, in jedem Staat der Welt Niederlassungen oder Tochterorganisationen - gleich welcher Rechtsform - zu gründen und Kooperationen einzugehen. 5.) Der Verein ist wirtschaftlich, parteipolitisch und religiös neutral und unabhängig. 6.) Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung. 7.) Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen wie Männer gleichermaßen.
§ 2 Zweck Die gemeinnützige Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und erfüllt folgenden ideellen Zweck: - Der Verein bezweckt die Förderung wissenschaftlicher Forschung, der Volksbildung und der Gesundheitsprävention, soweit diese der Bewusstseinsbildung und der ganzheitlichen Salutogenese dienen. - Der Verein versteht sich als Plattform für Menschen, die durch Selbsterkenntnis, Achtsamkeit und verantwortungsvolles Handeln zu einem gesunden, bewussten und authentischen Leben beitragen möchten. - Der Verein verfolgt seine Ziele insbesondere durch: oForschung, Studien und Analysen im Bereich der Bewusstseins- und Lebensforschung oBildungsangebote wie Seminare, Workshops, Schulungen, Vorträge und Kongresse oPublikationen, audiovisuelle Medien und Online-Angebote oKooperationen mit wissenschaftlichen, gesundheitlichen und bildungsorientierten Einrichtungen - Entwicklung und Anwendung von Methoden zur Förderung der Salutogenese, Selbstwirksamkeit und Resilienz - Der Zweck des Vereins ist es weiters, eine ganzheitliche Perspektive zur Gesundheitsprävention auch im Rahmen der empirischen Recherche sowie die sich daraus ergebende Volksbildung zu fördern. - Der Verein widmet sich darüber hinaus der Erforschung und Anwendung frequenz-, schwingungs- und resonanzbasierter Prozesse im Kontext der Bewusstseins-, Lebens- und Gesundheitsforschung. Ziel ist es, die Zusammenhänge zwischen Energie, Schwingung, biologischer Regulation und menschlichem Wohlbefinden wissenschaftlich zu untersuchen und praktisch erfahrbar zu machen. Dabei werden interdisziplinäre Ansätze verfolgt, die Erkenntnisse aus Physik, Biologie, Psychologie und Informationsforschung mit modernen Methoden der energetischen und frequenzbezogenen Analyse verbinden. - Der Verein versteht diese Arbeit als Beitrag zur Salutogenese,– also zur Entstehung und Erhaltung von Gesundheit durch Harmonisierung körperlicher, geistiger und seelischer Schwingungsfelder. - Unter dem Begriff Volksbildung versteht der Verein jede analoge und digitale Auseinandersetzung mit den Lebens-, Kommunikations- und Wahrnehmungsstrukturen, die der wissenschaftlichen, technischen, kulturellen und geistigen Weiterbildung der Menschen dient – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft. Dies schließt insbesondere Forschungs- und Bildungsprojekte ein, welche untersuchen, wie digitale Medien, Webseiten und soziale Netzwerke auf das Bewusstsein, die Wahrnehmung und das Verhalten des Menschen wirken. - Unter dem Begriff Gesundheitsprävention wird jeder holistische Ansatz zur Förderung des Wohlbefindens des Menschen verstanden. - Unter dem Begriff Volksbildung wird jede analoge und digitale Auseinandersetzung mit den Lebensstrukturen verstanden, die der wissenschaftlich, technischen und kulturellen Bildung, besonders der Weiterbildung der Menschen dienen, unabhängig vom Alter oder Geschlecht sowie unabhängig von zeitlichen Feststellungen oder behördlichen Feststellungen. - Veranstaltungen zur Förderung eines werteorientierten, achtsamen und gesunden Lebensstils. - Jede Förderung selbst steht unter der Prämisse des Umweltschutzes zwecks Ressourcenschonung. - Der Verein bezweckt weiters die Bewahrung der sprachlichen Grundlagen, welche erst das Verständnis von Volksgesundheit möglich macht - Überprüfung der Qualifikation der Mitglieder zur Aufnahme in das jeweilige Projekt und die Vereinslistung. - Der Verein gibt die Forschungsfortschritte und Ergebnisse, das Wissen und die Erfahrungen an seine Mitglieder weiter, um auf diese Weise aktiv zur Volks-Bildung beizutragen. - Der Verein erschafft, erhält und erweitert Bereiche für bessere Bedingungen und Möglichkeiten zur Forschungs-Förderung, Entwicklung wissenschaftlicher Projekte und Studien sowie der Volks-Bildung. - Durch die Vereinstätigkeit wird die Förderung einer nachhaltigen und bewussten Lebenskultur angeregt - Ein kulturübergreifender Austausch soll zur gegenseitigen Befruchtung mit Ideen für Konzepte bei gleichzeitiger Wertschätzung beitragen. - Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder sowie Mitwirkung bei öffentlichen Anlässen - Die Aufgaben des Vereins liegen auch in der Förderung, Vertretung, Zusammenfassung und Einigung ethisch handelnder Mitglieder, die in ihrer Vielfältigkeit, den oben genannten Werten und Zielen einer neuen Welt entsprechen und diese in Form von sinnstiftenden, synergetisch und symbiotisch wirkende Anwendungen hervorbringen und unter den Vereinsmitgliedern austauschen - Der Verein steht weiters für die Wahrung, Vertretung, Zusammenfassung und Förderung einer Lebenskultur im Sinne von LEBE DICH, insbesondere innerhalb nachhaltiger Natur und Umwelterhaltender, wie auch innovativer, fortschrittlicher, zukunftstauglicher bzw. zukunftsfördernder Projekte zur Bildung, Erhaltung und Förderung zukünftiger Lebens- und Wissensgrundlagen des heutigen Menschen. - Der Verein dient insbesondere der Förderung von Bildungs,- und Forschungsmitteln zur Umsetzung lebendiger, lebensfördernder, innovativer Entwicklungen bzw. Ideen, wie auch zur Erhaltung und Förderung von traditionellen, ethischen Anwendungen für eine grundlegende Bewahrung und Verbesserung der adäquaten Lebensvoraussetzung und Lebensqualität zukünftiger Generationen auf allen Ebenen unserer Existenz. - Forschung und Förderung des Gemeinwohls in Bezug auf Änderungen der bioenergieinformativen Ausgangslage von Menschen im Zusammenhang bekannter und neuer Ansätze. - Jedes Mitglied hat das Recht, die Räumlichkeiten des Vereins sowie seine Einrichtungen und vereinsinternen Gegenstände zu nutzen sowie an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. - Der Verein fördert seine Mitglieder dahingehend, sich freiwillig als Probanden zur Verfügung zu stellen und aktiv an wissenschaftlichen Forschungsprojekten teilzunehmen. In dieser Rolle tragen sie zur Entfaltung und Verfeinerung der angewandten Technologien und Konzepte bei, indem sie sich auf eine Reihe von Studien und Experimenten einlassen, die darauf abzielen, das Wissen über bestimmte Forschungsprozesse- und Technologien, ihre Anwendungsmöglichkeiten sowie deren Auswirkungen auf das menschliche Wohl und die Umwelt zu erweitern. Diese Teilnahme ist nicht nur ein Beitrag zur Forschung, sondern auch ein aktiver Schritt in die persönliche Entfaltung der Mitglieder als Probanden, da sie die Möglichkeit haben, sich in einem sicheren und ethisch verantwortungsvollen Rahmen von den Forschungsergebnissen inspirieren zu lassen. Der Verein gewährleistet dabei die Einhaltung höchster ethischer Standards, Transparenz und den respektvollen Umgang mit den individuellen Bedürfnissen und Rechten der Teilnehmer.
§ 3 Werte, Mittel und Aktivitäten zur Erreichung des Vereinszwecks Der Vereinszweck soll durch die unter A) angeführten ideellen und unter B) angeführten materiellen Mittel erreicht werden. Alle ideellen und materiellen Mittel sind auszulegen und umzusetzen nach Punkt C). A) Als ideelle Mittel dienen unter anderem: 1.) Interessensvertretung im öffentlichen Wirken. 2.) Umsetzung von Kooperationen und CoCreationen mit Menschen und Mitgliedern in und mit verschiedenen Organisationen, Verbänden und sonstigen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen. 3.) Internationale Vernetzung, Zusammenwirken mit Gleichgesinnten, Fachkundigen, sowie allen Interessierten. 4.) Sammlung und Weitergabe von Wissen, Erfahrungen und Informationen. 5.) Forschungs- und Bildungsreisen in den Zweckthemen. 6.) Beitritt bei anderen Vereinen, Verbänden und Dachorganisationen. 7.) Entwicklung, Gestaltung, Durchführung und Begleitung von Konzepten neuer Technologien in Form von Projekten, Tätigkeiten und Veranstaltungen. 8.) Förderung und Unterstützung aktiven Kulturaustausches sowie Wiederbelebung von Gemeinwohlprojekten, auch länderübergreifend. 9.) Entwicklung, Mitwirkung und Umsetzung von Forschungs,- Bildungs- und Kooperationstätigkeiten sowie von Projekten zur Prävention und Lösung von Anfragen, Hilfe und Folgeschäden, insbesondere zu den ideellen Tätigkeiten rund um: a.) Förderung, Ausübung und Weitergabe der Öffentlichkeits- und Aufklärungstätigkeiten sowie Informationsbeschaffung b.) Wahrung der Individualität des einzelnen Mitgliedes c.) Bildung-, Forschung und Presseförderung des einzelnen Mitgliedes 10.) Gestaltung, Vorbereitung, Teilnahme und Abhaltung von zweck- und projektdienlichen Veranstaltungen. 11.) Die Entwicklung und Pflege einer kreativen und beispielhaften Symbiose aus dem im §2 genannten Zwecke in Verbindung mit Kunst, Kultur und Ökonomie sowie gesellschaftlichem Pluralismus in Form von Projekten, Kooperationstätigkeiten und anderen zweckdienlichen Unternehmungen. 12.) Errichtung und Unterhaltung von zweckdienlichen Gebäuden, Flächen und Einrichtungen. 13.) Entwicklung und Umsetzung von bestmöglichen Tätigkeiten, Projekten und Veranstaltungen zur Förderung der im §2 genannten Zwecke. 14.) Versammlungen und Besprechungen zur Koordinierung von Vereins- und Mitgliederinteressen. 15.) Beteiligung an Kapitalgesellschaften zur Erreichung und Förderung des Vereinszweckes. 16.) Abhaltung von Vereinstreffen und Veranstaltungen zur Werbung von Mitgliedern. 17.) Schaffung von Voraussetzungen für die Ausübung des Vereinszweckes. 18.) Wenn der Verein es benötigt, kann er sich Dritter (Erfüllungsgehilfen, Betriebsgesellschaften) bedienen, um seine ideellen Vereinszwecke zu verfolgen und selbst für andere als Erfüllungsgehilfe tätig werden, wenn durch eine Vereinbarung sichergestellt ist, dass das Wirken, wie das eigene Wirken des Verbandes angesehen werden kann. 19.) Erbringung von Lieferungen und sonstigen Leistungen gegen Kostenersatz iSd § 40a Z 2 BAO gegenüber abgabenrechtlich begünstigten (gemäß § 34 bis 47 BAO) Körperschaften. 20.) Mitwirkung bei öffentlichen Anlässen im Sinne der Vereinsinteressen. 21.) Schaffung einer Website und Accounts bei sozialen Medien und zweckdienlichen Plattformen. 22.) Betreibung von Öffentlichkeits- und Aufklärungstätigkeit zu den Zweckthemen. 23.) Entwurf und Herausgabe von Mitteilungsblättern, Verbandszeitschriften, Publikationen und Newslettern. 24.) Schaffung und Durchführung von Vorträgen, Versammlungen, Diskussionsabenden, Seminaren, Workshops, Tagungen und Webinaren. Eine Einbindung in die Vereinsarbeit und die Nutzung erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten soll allen Interessierten ermöglicht und kontinuierlich ausgebaut werden. Eine Aufnahme als Mitglied im Verein LEBE DICH ist anzustreben. Sofern gerechtfertigte Interessen durch Dritte verletzt, eingeschränkt oder nicht anerkannt werden, kann sich der Verein für die Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen einsetzen. Hierzu gehört auch die Förderung von Projekten, das Unterbinden unzulässiger Maßnahmen, die Zusammenarbeit mit externen Beratern und Spezialisten, sofern diese ehrenamtlich engagiert werden können oder ausreichend Mitteln für deren Finanzierung erworben werden können. B) Als materielle und finanzielle Mittel dienen: 1.) Mitgliedsbeiträge und Beitrittsgebühren 2.) Teilnahmebeiträge 3.) Nutzungsüberlassungs- und Überlassungsgebühren 4.) Erträge aus gemeinnützigen und zweckdienlichen Veranstaltungen 5.) Forschungs-, Bildungszuschüsse und - Förderungen, sowie öffentliche Zuschüsse, Forschungsförderbeiträge 6.) Umwelt,- Gesundheits,- Kunst und Kultur- Förderungen und Zuschüsse 7.) Erträge aus Projekten 8.) Aufnahmebeiträge 9.) Freiwillige Beiträge 10.) Gesundheitsförderungen 11.) Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse und Zuwendungen 12.) Subventionen, Unterstützungsbeiträge, Förderbeiträge 13.) Sponsoring, Fundraising, Bausteinaktionen 14.) Werbeeinnahmen 15.) Einnahmen aus Crowdfunding und Crowdinvesting 16.) Einnahmen aus Vermögensverwaltung wie unter anderen - Erlöse aus vereinseigenen Betrieben - Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung des Vermögens - Einkünfte aus Bankguthaben und Wertpapieren - Einkünfte aus Beteiligung und realisierten Wertsteigerungen von Kapitalgesellschaften - Einkünfte aus Rechtseinräumung vereinseigener Lizenzen, Urheber- und Nutzungsrechten gegen Entgelt 17.) Einnahmen aus gemeinnützigen Kooperationen, Unternehmungen und Projekten 18.) Erträge aus Vereinseigenen sowie anderen Zweckerfüllungsbetrieben 19.) Erträge aus Forschungsgesellschaften zweckdienlichen Betrieben 20.) Kostenersatz aus der Erbringung von Lieferungen oder sonstigen Leistungen iSd § 40a Z 2 BAO 21.) Erlöse aus Rechtseinräumung vereinseinseitiger Lizenzen, Urheber- und Nutzungsrechten für Entgelt 22.) Erlöse aus Publikationen 23.) Andere Zuwendungen wie Kostenbeteiligungen und Umlagen im Rahmen der Zweckaktivitäten des Vereins, projektbezogen als auch durch Vereinbarungen mit Partnern, durch Erfüllungsgehilfen (Betriebsgesellschaft). C) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO und ist nicht auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet. Es gilt in den gesamten Vereinsstatuten, dass alle Aktivitäten und Einnahmen im Sinne der Erzielung und des Erhalts des Gemeinnützigkeitsstatus nach §§ 34 ff BAO auszulegen und einzuhalten sind. Etwaige- in gesonderter Gebarung geführten – wirtschaftlichen Betätigungen dürfen ausschließlich dem Vereinszweck und damit der Förderung gemeinnütziger Ziele dienen. Ein im Sinne der abgaberechtlichen Vorschriften begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb kann aufgrund eines Bescheides der zuständigen Abgabenbehörde betrieben oder andernfalls über gesonderte Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit durchgeführt werden. Vorhandene Überschüsse werden zur Förderung der Vereinszwecke ausgegeben, sofern nicht Rücklagen gebildet werden.
§ 4 Arten der Mitgliedschaft Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. Mitgliedschaft im Verein ist für jeden physischen Menschen sowie für juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften möglich. Ordentliche Mitglieder sind jene mit einer vollen Beteiligung an der Vereinsarbeit. Außerordentliche Mitglieder sind Förderer des Vereins, ohne Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Sie können Fördermitglieder oder Ehrenmitglieder sein. Ehrenmitglieder haben keine Beitragspflicht. Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen die sich besonders um den Verein oder die Ziele des Vereins verdient gemacht haben, vom/n der Präsident/in durch Beschluss verliehen werden.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft Eine Mitgliedschaft im Verein ist für jeden physischen Menschen, sowie für gemeinnützige, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften möglich. Der Erwerb der Mitgliedschaft setzte einen Aufnahmeantrag voraus. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen verweigert werden.
§ 6 Mitgliedsbeitrag Der Mitgliedsbeitrag wird in der Generalversammlung festgelegt. Mitgliedsbeitrag zahlen alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder. Das aktive Stimmrecht, wie auch die Teilnahme bei der Generalversammlung haben Gründungsmitglieder und ordentliche Mitglieder.